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Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es?
Hier ganz kurz:
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Absicherung des Firmennetzes ist auf Grund von Strafrecht, Datenschutz-, Wettbewerbs-, und Telekommunikationsrecht überall Voraussetzung
- Die Protokollierung / Archivierung der Zugriffe auf das Internet muss schon aufgrund von arbeitsrechtlichen und dem Nachweis bei strafrechtlichen Vergehen im Betrieb Pflicht sein!
- Ein besonderer Schutz von Daten gilt für Firmen ab 10 Mitarbeiter oder bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,...). Dann ist ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter Pflicht (übrigens auch, wenn kein Internetzugang besteht) !
! ! !Achtung! ! !
Sie als Geschäftsführer werden verantwortlich gemacht und sind privat haftend!
Gehen Sie mindestens folgendermaßen vor, um sich zu schützen:
- Schützen Sie sich mit einer geeigneten Securepoint Security Lösung
- Protokollieren und Archivieren Sie die Zugriffe im Netzwerk und Internet mit dem Securepoint Logserver, damit Sie im Problemfall wissen, was passiert ist!
- Achten Sie darauf, dass ein Datenschutzbeauftragter schriftlich benannt worden ist!
!!! Ihre Sicherheit ist nicht teuer !!!
In den Securepoint Sicherheitslösungen sind die Komponenten zusammengefasst, die Sie für die Absicherung Ihres Netzwerks benötigen.
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